Mahnverfahren

Mahnverfahren


Das Mahnverfahren in Deutschland ist ein vereinfachtes, gerichtliches Verfahren zur Geltendmachung von Geldforderungen. Dabei kann das Mahnverfahren nicht durchgeführt werden, wenn der Anspruch von einer Gegenleistung abhängig ist, welche jedoch noch nicht erbracht ist. Zuständig ist das Mahngericht, in dessen Bundesland der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. In Deutschland existiert nur noch das zentralisierte, automatische Mahnverfahren.

Das Verfahren beginnt mit einem Antrag des Gläubigers beim Amtsgericht, welcher mittels eines Formblattes zu erfolgen hat. Das Mahnverfahren ist vorschusspflichtig, d.h., das Mahnverfahren wird vom Gericht erst nach Zahlung des entsprechenden Vorschusses durchgeführt. Das Amtsgericht prüft den Antrag auf formeller Basis und erlässt einen entsprechenden Mahnbescheid, welcher dem Schuldner zugestellt wird.

Der Schuldner hat die Möglichkeit gegen diesen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Wird kein Widerspruch erhoben, stellt der Gläubiger einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Hiergegen kann der Schuldner innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.
Sowohl nach einem Widerspruch als auch nach einem Einspruch beginnt das streitige Verfahren. Legt der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, ist der Gläubiger im Besitz eines vollstreckbaren Titels.

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